Dienstag, 12.11.2024
Tourismus Oberstdorf
Signet

Die Oberstdorfer "Rechtler"

Ein Stück Heimat. Wo Dorfgemeinschaft und Gemeinwohl großgeschrieben werden.

Wer ins Allgäu nach Oberstdorf kommt, der wird schnell feststellen: In diesem innovativen Touristenort sind dörfliche Traditionen lebendig, wird Brauchtum gepflegt und gefördert. Aber mehr noch, auch die jahrhundertealten Anrechte der Dorfgemeinschaft haben nach wie vor größte Bedeutung und spielen eine wichtige Rolle im heutigen Markt Oberstdorf! Alteingesessene Oberstdorfer besitzen seit Generationen Anteile am ehemaligen Gemeinschaftsgrund, der früheren Allmende, verbunden mit Rechten, aber auch mit Pflichten.

In Oberstdorf wurde, wie in ganz Bayern, für diesen Kreis der Nutznießer der Begriff des „Rechtlers“ geprägt. Auch hier reichen die Ursprünge jener Nutzungsrechte bis ins Mittelalter zurück. Damals gehörte zu jedem Dorf eine Allmende als Gemeinschaftseigentum der Bewohner, meist waren es Wiesen, Weiden, Felder und Ödland, Wasser- und Wegerechte oder Allmende-Wälder, in denen Holz für den Eigenbedarf geschlagen werden durfte. Während Adel und Klerus als Lehnsherren den größten Teil des Grund und Bodens in Händen hielten und hohe Abgaben von ihren Pächtern verlangten, sollte der unteilbare Besitz der Dorfgemeinschaft jedem zugutekommen, war aber auch für die sinnvolle Bewirtschaftung unbedingt notwendig.

Die jeweiligen einzelnen Rechte gehörten lange zur Hofstatt, also zum Hausbesitz, und wurden den Nachkommen der Besitzer vererbt, durften aber nicht an Außenstehende verkauft werden. So blieb der Gemeinschaftsbesitz in der Familie und der Kreis der „Rechtler“ klar umrissen. Diese waren immer auch verpflichtet, sich an Gemeinschaftsarbeiten zu beteiligen. Dazu zählten zum Beispiel Maßnahmen zum Hochwasserschutz, die Mitarbeit beim Bau öffentlicher Gebäude wie etwa Mühlen, und der Wegebau, aber auch die Anstellung und anteilige Bezahlung von Hirten für die gemeinsam genutzten Alpen.

Veränderungen
Ganz klar, dass im Laufe der Zeit gesellschaftliche und politische Veränderungen nicht ohne Auswirkung blieben.

So sollte in den 1930er Jahren der gesamte Allmendebesitz an die damals neu gebildete politische Gemeinde Oberstdorf übergehen. Aus Protest der Bauern, die um ihre Existenz fürchteten, wurde der Rechtlerverband der Ortsgemeinde Oberstdorf gegründet, der sich mit Erfolg wehrte. Schließlich konnte 1951 ein Vertrag zur Neuverteilung der Grundstücke zwischen der Ortsgemeinde und den „Rechtlern“ festgeschrieben werden, mit dem beide Seiten bis heute gut leben. Unter dem neuen Dach „Verein und Waldgenossenschaft der ehemaligen Rechtler der Ortsgemeinde Oberstdorf bekamen seine Mitglieder vor allem Weide- und Wiesengrund sowie Teile der Berg- und Schutzwälder, aber auch die Gaststätte Oytalhaus samt Grundeigentum zugesprochen. Fast immer wird man sich seither mit der Marktgemeinde Oberstdorf einig, wenn es darum geht, dass die „Rechtler“ ihre Flächen zum Beispiel für den Wintersport oder für Veranstaltungen zur Verfügung stellen, wenn neue Anlagen errichtet, Wanderwege oder Straßen angelegt werden sollen. Und selbstverständlich können die ortsansässigen Bauern den gemeinschaftlichen Besitz der „Rechtler“ nutzen, die selbst oft längst keine Landwirte mehr sind. So trägt der Weide- und Alpbetrieb zugleich viel dazu bei, die wunderschöne Allgäuer Kulturlandschaft zu erhalten!

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